Neues vom WFV Stand 26.6.2020

Weitere wichtige Lockerungen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsvertreter,

die gestern durch das Kultusministerium und das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg beschlossene „Corona-Verordnung Sport“ bringt gute Nachrichten für alle Sportlerinnen und Sportler. Die neue Verordnung ersetzt und bündelt die bisherigen Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport und tritt am kommenden Mittwoch, den 1. Juli 2020 in Kraft.

So darf ab Juli in Gruppen von bis zu 20 Personen trainiert werden. Dabei soll zwar grundsätzlich ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen weiterhin eingehalten werden; davon ausgenommen sind aber ausdrücklich für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen. Das bedeutet, dass im Trainingsbetrieb wieder Fußball nach den üblichen Regeln mit Zweikämpfen, Standardsituationen usw. gespielt werden kann.

Die neue Verordnung lässt darüber hinaus einen geregelten Sportbetrieb unter Einbindung von Zuschauern unter gewissen Auflagen zu. Sportwettkämpfe sind mit bis zu 100 Sportlerinnen und Sportlern und bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern wieder erlaubt. Ab 1. August 2020 erhöht sich die Zahl der insgesamt zugelassenen Personen auf 500 (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt).

Auch Umkleiden und Duschen dürfen wieder genutzt werden – allerdings nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und zeitlich beschränkt auf das unbedingt erforderliche Maß. Bei aller Euphorie ist weiterhin Vorsicht geboten: Grundsätzlich sind die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten weiterhin einzuhalten. Abseits des Sportbetriebes gilt nach wie vor der Abstand von mindestens 1,5 Metern.

 

 Der Trainingsbetrieb kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, grundsätzlich unter Wahrung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ausnahme: übliche Spielsituationen.

  • Fußballspiele im 11 gegen 11 zwischen Mannschaften verschiedener Vereine können ab 01.07.2020 unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen nach staatlichem Recht wieder ausgetragen werden, dies mit bis zu 100 Zuschauern unter Beachtung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ligabetrieb und Wettkampfserien erfordern ein Hygienekonzept.
  • Freundschaftsspiele sind verbandsrechtlich wieder erlaubt und können beantragt werden; Schiedsrichter werden eingeteilt; auch kleine Turniere ("Blitzturniere") mit max. vier Mannschaften können stattfinden.